
Mit unserer neuen Plattform www.wir-checken-fakten.at bieten wir einen sachlichen Faktencheck an, um die Wählerinnen und Wähler bei der Wahlentscheidung am kommenden Sonntag zu unterstützen.
Faktenchecks
Wir haben in den letzten 5 Jahren hart für unsere Gemeinde gearbeitet und laufend darüber berichtet.
Unsere politischen Mitbewerber haben 5 Jahre nicht einmal Aussendungen gemacht.
Jetzt kurz vor der Wahl wird insbesondere von der Bürgerliste Schulz (BLS Liste 2) versucht, die Menschen mit Halbwahrheiten, verdrehten Tatsachen und falschen Behauptungen zu täuschen.
Faktencheck 1 - Zustimmungserklärungen für den Hochwasserschutz
BLS-Chef Schulz schreibt, er habe die fehlende notwendige Unterschrift durch ein persönliches Gespräch innerhalb von 30 Minuten erhalten und Bürgermeister Ofenauer habe lediglich Briefe zur Kontaktaufnahme geschrieben.
Das ist falsch!
Richtig ist:
Der letzte Grundeigentümer hat Ende November 2024 und somit nach der Hochwasserkatastrophe die Zustimmungserklärung für den 100-jährigen Hochwasserschutz unterschrieben. Jetzt kandidiert er plötzlich im Team von der Bürgerliste Schulz (BLS-Liste 2) für den Gemeinderat.
Bürgermeister Fritz Ofenauer hat immer betont, dass für eine Bewilligung durch die zuständige Behörden (Land NÖ, Bezirkshauptmannschaft) zuerst die Zustimmung ALLER Grundeigentümer erforderlich ist, und dass ALLE Grundeigentümer gleich zu behandeln sind.
Die erforderliche Zustimmungserklärung haben bis ENDE 2019 fast alle betroffenen Grundeigentümer unterschrieben. Es gab dazu im Vorfeld zahlreiche Informationen und Gespräche mit jedem Grundeigentümer.
2022 hat der heutige Bürgerlisten-Kandidat mündlich und später sogar auch schriftlich (E-MAIL) in den Raum gestellt, die Zustimmung für den Hochwasserschutz im Gegenzug für die Umwidmung SEINES Grundstücks in Bauland zu geben. Davon wurde umgehend der gesamte Gemeindevorstand (also auch BLS-Chef Schulz) informiert.
Die Umwidmung dieses Grundstückes ist übrigens derzeit gar nicht möglich, da das Gebiet DERZEIT im Hochwasserabflussbereich liegt. Und rechtlich kann auch die geforderte Umwidmungszusage für die Zukunft (für die Zeit nach dem Bau des Hochwasserschutzes) nicht gemacht werden.
Dann kam am 15. September die Hochwasserkatastrophe. Unmittelbar danach hat Bürgermeister Fritz Ofenauer per eingeschriebenen Brief ein weiteres mal um Zustimmung ersucht: ein Grundstückseigentümer hat daraufhin die unterschriebene Vereinbarung aufs Gemeindeamt gebracht, der andere hat DIE ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG Wochen später nach diesem "ominösen 30-Minuten-Gespräch" mit BLS-Chef Schulz geleistet.
Faktencheck 2 - Warum stimmte die BLS gegen das Hochwasserbudget?
BLS Chef Schulz behauptet in der Aussendung, dass das Hochwasserbudget von 2,2 Mio Euro zu wenig sei und 880.000 Euro fehlen würden.
Das ist falsch!
Richtig ist:
Niemand im Gemeinderat hat verstanden, warum die BLS als einzige von 5 Parteien gegen das Budget 2025 gestimmt hat. Es wurde in der Sitzung dazu keine Erklärung abgegeben. Wenige Tage vorher hat die BLS im Finanzausschuss den Budgetbeschluss noch einstimmig mitgetragen.
2012 wurde mit der Gemeinde Prinzersdorf für die PLANUNGSPHASE des 100-jährigen Hochwasserschutzprojektes der Kostenteilungsschlüssel 70:30 vereinbart.
Für die BAUPHASE muss dieser Kostenteilungsschlüssel erst mit Gemeinderatsbeschlüssen in Markersdorf-Haindorf und Prinzersdorf fixiert werden. Verschiedene Modelle stehen im Raum, um eine nachvollziehbare Kostenteilung sicherzustellen.
Auf Basis der ersten Grobkostenschätzung von 22 Mio Euro und unter Annahme eines 50:50 Teilungsschlüssels (20% von 22 Mio Euro müssen von den beiden Gemeinden finanziert werden) wurden 2,2 Mio. Euro für den 100-jährigen Hochwasserschutz in das Budget für 2025/26 aufgenommen. DIE 2,2 Mio SIND BEREITS auf einem Sparbuch der Gemeinde verfügbar.
Sollte mehr Geld notwendig sein (zum Beispiel bei einer AUFTEILUNG 70:30 gemäß Aussendung von BLS Chef Schulz) würde dieses mit einer Kreditaufnahme zur Verfügung gestellt werden müssen.
Faktencheck 3 - Förderzusage Land NÖ
BLS-Chef Schulz stellt es so dar, dass die gemeinsame Petition von der BLS-SPÖ-FPÖ unseren Bürgermeister Ofenauer erst auf den Plan gerufen hätte, beim Land NÖ Druck zu machen, damit wir die Förderzusage für den 100-jährigen Hochwasserschutz erhalten.
Das ist falsch!
Richtig ist das Gegenteil:
Die Information der BLS zur BLS-SPÖ-FPÖ Petition kam am 27. November 2024 per Postwurf in die Häuser und war eine Reaktion auf eine Initiative unseres Bürgermeisters Ofenauer vom 15. November – somit 12 Tage später.
Am 12. November gab es im GH Kleemann eine Informationsveranstaltung zum 100-jährigen Hochwasserschutzprojekt. Am 13. November hat unser Bürgermeister Ofenauer zum Telefonhörer gegriffen und das Büro von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und LH-Stv. Stephan Pernkopf angerufen. Er hat auf einen persönlichen Termin bestanden. Die sehr pessimistischen Aussagen des Experten des Landes zum Zeithorizont der Förderung waren ihm zu wenig. Am 15. November wurden die Bürgerinnen und Bürger in einem mehrseitigen Brief über viele Fragen zum 100-jährigen Hochwasserschutzprojekt und auch über diese Initiative per Brief informiert – siehe unten. Der Brief wurde mit GEM2GO APP seitens der Gemeinde als amtliche Mitteilung am 15. November ausgeschickt.
DIE SOFORTIGE FÖRDERZUSAGE DES LANDES IST EIN ERFOLG VON UNSEREM BÜRGERMEISTER FRITZ OFENAUER.
Bürgermeisterinformation - Amtliche Mitteilung vom 15.11.2024
Auszug aus der Bürgermeisterinformation
Faktencheck 4 - Dringlichkeitsanträge der BLS 2014
Die BLS unterstellt in der Aussendung, dass die VP mit der Ablehnung und die SPÖ mit der Enthaltung die Dringlichkeitsanträge inhaltlich abgelehnt hätte.
Das ist falsch!
Richtig ist:
Bei der Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen wird grundsätzlich nicht über den Inhalt abgestimmt, sondern nur darüber, ob der Inhalt des Antrages so dringlich ist, dass er noch kurzfristig auf die Tagesordnung der Sitzung kommen muss.
Vor der Gemeinderatssitzung Ende Juni 2014 hat BLS-Chef Schulz um 19:25 Uhr Bürgermeister Ofenauer insgesamt 4 Dringlichkeitsanträge zu verschiedenen Themen vorgelegt (Beginn der Sitzungen ist normalerweise um 19:30 Uhr). Da diese Anträge niemand kannte und zuerst einmal gelesen werden mussten, um danach die Inhalte innerhalb der politischen Parteien zu besprechen, wurden die Sitzungsteilnehmer davon informiert, dass die Sitzung später beginnt. Die Sitzung wurde dann um 20:00 Uhr von Bürgermeister Ofenauer eröffnet. In der Zwischenzeit hatten aber die Gemeinderäte der BLS (und SPÖ) den Sitzungssaal verlassen - dadurch war der Gemeinderat nicht mehr beschlussfähig. Augenscheinlich war selbst für BLS-Chef Schulz die Behandlung seiner eigenen Dringlichkeitsanträge nicht so dringend. Sonst hätte er das Gemeindeamt sicher nicht vor der Abstimmung verlassen.
Die Sitzung wurde daraufhin eine Woche später wiederholt. Es kamen 2 weitere Dringlichkeitsanträge dazu. Allen 6 Dringlichkeitsanträgen wurde die Dringlichkeit nicht zuerkannt, da spätestens in dieser Sitzung klar war, dass es sich hier einmal mehr um ein politisches Spielchen kurz vor den Gemeindewahlen 2015 handelte.
Denn: BLS-Chef Schulz hätte als Gemeindevorstandsmitglied auch die Möglichkeit, die Tagesordnung des Gemeinderates eine Woche im Vorfeld mitzugestalten. Über den Inhalt der Anträge wird bei Dringlichkeitsanträgen nur bei Zuerkennung der Dringlichkeit diskutiert.
Zum Zeitpunkt der Anträge war bereits der Ankauf des mobilen Hochwasserschutzes geplant und in Vorbereitung. Der Kauf des Hochwasserschutz-Schlauchsystems konnte in der Sitzung 04/2014 beschlossen werden. Außerdem wurde in der ersten Sitzung 2014 vor den Dringlichkeitsanträgen bereits der Vorvertrag für den Kauf eines wesentlichen Grundstückes für den 100-jährigen Hochwasserschutz beschlossen.
Faktencheck 5 - kein Großprojekt vor dem 100-jährigen Hochwasserschutz
BLS-Chef Schulz behauptet in seiner Aussendung, dass der Gemeinderat 2006 einstimmig beschlossen hätte, kein Großprojekt vor dem 100-jährigen Hochwasserschutz umzusetzen.
Das ist falsch!
Richtig ist:
2006 wurde vom Gemeinderat einstimmig die Errichtung eines Hochwasserschutzes beschlossen (Antragstext siehe unten). Im Antrag war mit keinem Wort die Rede von einem 100-jährigen Schutz, weil damals wie heute klar war: Ein 100-jähriger Schutz ist nur bei gemeinsamer Planung mit Prinzersdorf möglich. Trotzdem musste rasch etwas geschehen.
Deshalb wurde 2007 dann ein 30-jähriger Hochwasserschutz errichtet (beispielsweise Anschüttung des Ackers neben dem Kindergarten, Damm im Bahngraben, Durchstich zur Wasserableitung bei der Bahnunterführung in der Westbahnstraße, Abzugsgraben nördlich der Bahn und neue Durchlässe unter der B1). Diese Maßnahmen konnte die Gemeinde Markersdorf-Haindorf alleine setzen. Dieser Hochwasserschutz hat uns auch bis zur Katastrophe 2024 sehr gut geschützt, insbesondere auch bei den Hochwässern 2009 und 2014.
2014 wurde zusätzlich ein mobiler Hochwasserschutz angekauft. Dieser Schlauchwall wurde beim Hochwasser 2024 beschädigt und wird nun durch einen neuen mobilen Hochwasserschutz ersetzt.
RICHTIG und WICHTIG war es auch, dass das Feuerwehrhaus Markersdorf (BLS war auch gegen dieses Projekt) im Jahr 2018 außerhalb des Ortes neu gebaut wurde: so hatten wir jetzt bei der Hochwasserkatastrophe eine gut funktionierende, trockene EINSATZZENTRALE !
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